Nach der Publikation der Revision des Reglements über das Halten von Hunden und die Hundesteuer im Amtsblatt Ende 2018 haben wir das Referendum ergriffen.
Wir waren und sind bis heute nicht damit einverstanden, dass über das ganze Gemeindegebiet die Leinenpflicht eingeführt wurde. Mit dem neuen Reglement gibt es in Giswil kein Gebiet mehr, wo die Hunde noch frei laufen können.
Die Initianten sind überzeugt, dass mit der kompletten Leinenpflicht die Hundehaltung nicht mehr tiergerecht ist und der Artikel 71 der schweizerischen Tierschutzverordnung nicht eingehalten wird. Gemäss diesem Artikel müssen Hunde täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.
Der Verein ist seit der verlorenen Abstimmung im Mai 2019 im Gespräch mit Gemeindevertretern um eine Verbesserung des Reglements zu erreichen.
Unser Ziel ist eine Lockerung der Leinenpflicht in gewissen Gebieten, so dass die Hundehaltung in unserer ländlich geprägten Gemeinde wieder tierschutzkonform gelebt werden kann.