Was wir wollen

An unserem Argumentarium aus dem Jahre 2019, als wir gegen die Revision des Hundereglements gekämpft haben, hat sich nichts geändert:

Mit Artikel 4 des Hundereglements wird der Tierschutz nicht eingehalten, weil ein Hund auch Freilauf benötigt. Er muss in seinem Tempo laufen, schnüffeln, seine Umgebung erkunden und herumrennen können. Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere, also auch für Hunde. Die artgerechte Hundehaltung gemäss schweizerischer Tierschutzverordnung schreibt vor, dass Hunde täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden müssen. Soweit möglich sollen sie sich dabei unangeleint bewegen können. Dies ist auch wichtig für die Sozialisierung von Hunden mit Artgenossen.

Hunde dürften nur noch in eingezäunten Grundstücken freilaufen. Zum Beispiel müssten Hofhunde den ganzen Tag an der Kette oder Leine gehalten werden, ausser während des Viehtriebs. Oder das Tier bleibt innerhalb der Grenze des privaten Grundstücks, aber welcher Hund kennt die schon? Die Leinenaggression wird massiv zunehmen, wenn Hunde keinen Freilauf erhalten. Diese unwürdige Tierhaltung erzeugt aggressives Verhalten statt dieses zu verhindern. Will das die Bevölkerung von Giswil?

Weiter wird in Artikel 3 das Mitführen oder Laufenlassen von Hunden in Badeanstalten, Schulsportanlagen, auf öffentlichen Kinderspielplätzen und Sportfeldern verboten. So darf eine Familie, die mit Kindern und Hund unterwegs ist, nicht mehr den Spielplatz benutzen. Dass Hunde auf dem Spielplatz und auf Sportanlagen an der Leine geführt werden müssen, unterstützen wir Gegner, aber ein striktes Verbot geht zu weit.

Was machen Gäste des Campingplatzes, wenn Hunde verboten sind? Das Baden mit Hunden im See hinter dem Camping ist dann auch nicht mehr möglich.

Es gibt immer wieder Hundehalter, die ihre Tiere nicht erzogen haben. Gegen fehlbare Hundehalter genügt aber die gültige Gesetzgebung, mit der die nötigen Massnahmen ergriffen werden können. Bei der Polizei wurde in den letzten fünf Jahren ein einziger Beissvorfall auf einem privaten Grundstück in Giswil angezeigt.

Mit Artikel 2 des Hundereglements ist der Hundehalter bereits ausdrücklich verpflichtet den Hund so zu halten, dass der Schutz von Mensch und Tier gewährleistet ist. Eine kollektive Bestrafung aller Hundehalter ist übertrieben und wir lehnen sie ab.

Hunde erfüllen in unserer Gesellschaft eine grosse soziale Aufgabe. Sie schützen vor Vereinsamung, sind treue Begleiter und fördern die Volksgesundheit, weil sich die Hundehalter und deren Begleitpersonen beim Gassigehen an der frischen Luft bewegen. Hunde sind eine Bereicherung für uns Menschen. In einer ländlichen Gemeinde wie Giswil sollen auch Hunde ein artgerechtes Leben führen können. Darum fordern wir eine Überarbeitung der Artikel 3 und 4 im Hundereglement, damit für Hundefreunde und Hundekritiker eine gute und faire Lösung möglich wird. Ein Mittelweg ist das Sarner Modell, bei welchem Hunde in dichtbesiedeltem Gebiet angeleint werden müssen.