Übergeordnetes Recht

Im Tierschutzgesetz, der Tierschutzverordnung und dem Strafgesetzbuch (Bundesebene) sowie im Gesetz über das Halten von Hunden und die Hundesteuer (Kantonale Ebene) ist geregelt, wie die Hunde gehalten werden müssen und wie ein Zusammenleben Hund – Mensch gut funktionieren soll.

Die entsprechenden Artikel sind hier aufgelistet:

 

Auch ohne Präzisierung im gemeindeeigenen Hundereglement ist geregelt, wie sich Hundehalter und deren Hunde zu verhalten haben, so dass es zu keinen Problemen in der Hundehaltung, aber auch beim Spazieren, Spielen und Trainieren kommt. Auch ohne, dass die Gemeinde die Hundehaltung zusätzlich in einem detaillierten Reglement regelt, kann fehlbares Verhalten gestraft werden (siehe Tatbestände).

 

Eine gute Übersicht über das Hunderecht findet sich im Faktenblatt des BLV: